Adalbert Stifter
 im letzten Lebensjahr (1867)


Adalbert Stifter
(1805-1868)



BEITRITT   PDF Druckversion
RHEINISCHE ADALBERT-STIFTER-GEMEINSCHAFT

Ordentliche Mitglieder der Rheinischen Adalbert-Stifter-Gemeinschaft können werden:

Juristische Personen (Vereine, Institutionen, Städte, Gemeinden usw.) und

natürliche Personen sowie Personenvereinigungen,

die ihren (Wohn-)Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Außerordentliche Mitglieder sind Personen, die ihren (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um die Förderung der Anliegen der Rheinischen Adalbert-Stifter-Gemeinschaft besondere Verdienste erworben haben. Sie sind von finanziellen und sonstigen Verpflichtungen befreit.

Als förderndes Mitglied (passives Mitglied ohne Stimmrecht) wird aufgenommen, wer die Bestrebungen der Rheinischen Adalbert-Stifter-Gemeinschaft mit einem jährlichen Spendenbeitrag unterstützt.

Von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, der für die ordentlichen Mitglieder EUR 25 und für Angehörige von ordentlichen Mitgliedern jeweils EUR 5 beträgt.
Für außerordentliche Mitglieder kann die Höhe des Jahresbeitrages gesondert festgelegt werden.

Ordentliche und außerordentliche Mitglieder genießen folgende Vorteile und Rechte:

Bezug des Nachrichtenblattes

Teilnahme an der Mitgliederversammlung mit Stimmrecht

Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen der Gemeinschaft

Teilnahme an Exkursionen

Benutzung der Adalbert-Stifter-Bibliothek.


Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie das satzungsgemäße zentrale Anliegen der Rheinischen Adalbert-Stifter-Gemeinschaft, nämlich die bestmögliche Verbreitung der Werke Adalbert Stifters und der in ihnen niedergelegten Kulturwerte, und die zu dessen Verwirklichung gestellten Aufgaben mittragen und soweit wie möglich fördern.

Wenn Sie Mitglied der Rheinischen Adalbert-Stifter-Gemeinschaft werden möchten, verwenden Sie bitte das folgende Formblatt (Beitrittserklärung).
Sie können die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Erklärung entweder mit der Post (s. die auf der Erklärung angegebene Adresse) oder auch per e-mail (stifter.a@t-online-de) versenden.

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